Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung der Planunterlagen „Sondergebiet – Kiesabbau, Recycling und Beton“

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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet – Kiesabbau, Recycling und Beton“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20.11.2014 den Aufstellungsbeschluss zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet – Kiesabbau, Recycling und Beton“ gefasst. Mit der beabsichtigten Flächennutzungsplanänderung soll die langfristige Sicherung und Erweiterung des Bestandsbetriebes sowie die planungsrechtliche Grundlage für einen erweiterten Abbau des Kiesvorkommens geschaffen werden.

Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 24/6, 24/7, 105/3, 105/4, 107, 108, 109/3 und 114 der Gemarkung Eberstetten. Es befindet sich südwestlich des ehemaligen Deponiegeländes, direkt an der St 2045, östlich vom Gewerbegebiet Kuglhof und ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.

Der vom Planungs- Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 16.02.2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet – Kiesabbau, Recycling und Beton“ samt entsprechender Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen nunmehr in der Zeit von

Montag, 04.06.2018 bis einschließlich Freitag, 06.07.2018

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer Nr. 2.05 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die umweltbezogenen Informationen, die in der Begründung mit Umweltbericht, der Baugrunduntersuchung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Sitzungsbuchauszug) enthalten sind. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar (jeweils Schutzgut - Art der vorhandenen Informationen):
Boden - Hinweise auf Bodenqualität und Bodenzusammensetzung, Deponienutzung, Kiesabbau
Wasser - Aussagen zu Grundwasser und Hangwasser sowie bestehendem Oberflächenwasser im Planbereich
Klima/Luft - Lage an Frischluftschneise, Funktion des Baumbestandes für Lufthygiene, teilweise Lage innerhalb eines Talraumes
Tiere, Pflanzen und Lebensräume - spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) – Untersuchung betroffener Arten (insbes. Zauneidechse, Fledermäuse, Uhu),
Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von
Eingriffen, Aussagen zu Rodungsbereichen
Mensch und seine Gesundheit - Vorbelastung durch Deponie und Lage an der St 2045,
Beeinträchtigung durch Staub
Kultur- und sonstige Sachgüter - keine Hinweise auf Bau- oder Bodendenkmäler, Aussagen zu Baukultureller Gestaltung
Landschaftsbild/Ortsbild - Aussagen zu wirksamer Eingrünung, Kiesabbau und Baukultureller Gestaltung, Lage zum Teil innerhalb eines Talraumes

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Bauverwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 24.05.2018
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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