Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Wannersperger Straße“
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Wannersperger Straße“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung)
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 22.03.2018 den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Wannersperger Straße“ im beschleunigten Verfahren gefasst.
Der Geltungsbereich der beabsichtigten Bauleitplanung umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1338/113 und 1338/118 Gemarkung Pfaffenhofen mit einer Fläche von ca. 968 m². Er liegt nördlich angrenzend an dem Wendehammer der Oskar-Maria-Graf-Straße und ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
In Folge der Umsetzung des städtischen Spielplatzkonzepts ist die Fläche Fl.Nr. 1338/113 Gemarkung Pfaffenhofen für die Nutzung als Spielplatz obsolet geworden. Die Fläche soll nun zusammen mit der Fl.Nr. 1338/118 Gemarkung Pfaffenhofen als Wohnbaufläche, welche ein an die umgebende Siedlungsstruktur angepasstes Erscheinungsbild des Wohnquartiers aufweist, mit Blick auf eine moderate Nachverdichtung überplant werden.
Die Planung dient der Innenentwicklung, das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist nicht erforderlich.
Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von
Montag, 04.06.2018 bis einschließlich Freitag, 06.07.2018
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG öffentlich aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Bauverwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 23.05.2018
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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