Bekanntmachung: Widmung von Straßen und Wegen
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG);
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beschloss in seiner Sitzung am 19.07.2018 einstimmig, die unten stehenden Straßen und Wege zu widmen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Flächen die Widmung von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG).
Folgende Straßen sollen als Eigentümerwege gemäß Art. 3 Nr. 4 i. V. m. Art. 53 Nr. 3 BayStrWG gewidmet werden:
Straßenbezeichnung „Alexander-von-Humboldt-Straße“
Anfangspunkt: km 0,000 (Abzweigung von der Ortsstraße „Ludwig-Hirschberger-Allee“)
Endpunkt: km 0,127 (westliches Ende des Grundstücks Fl.-Nr. 868/2, Gemarkung Eberstetten)
Länge des neuen Teilstücks: km 0,127
Gesamtlänge: km 0,127
Fl.-Nr.: 868/1, Gemarkung Eberstetten
Straßenbaulastträger: Die jeweiligen Grundstückseigentümer der Grundstücke Fl.-Nrn.: 326/3, 868, 868/2, 868/3, 868/4
Widmungsbeschränkungen: keine
Straßenbezeichnung „Sonnenblumenweg“
Anfangspunkt: km 0,000 (Abzweigung von der Ortsstraße „Dr.-Hans-Müller-Ring“)
Endpunkt: km 0,044 (westliches Ende des Grundstücks Fl.-Nr. 924/3, Gemarkung Eberstetten)
Länge des neuen Teilstücks: km 0,044
Gesamtlänge: km 0,044
Fl.-Nr.: 924/7, Gemarkung Eberstetten
Straßenbaulastträger: Die jeweiligen Grundstückseigentümer der Grundstücke Fl.-Nrn.: 924/2, 924/3, 924/4, 924/5, 924/6
Widmungsbeschränkungen: keine
Folgende Wege sollen als beschränkt-öffentliche Wege gemäß Art. 3 Nr. 4 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 Bay-StrWG gewidmet werden:
Straßenbezeichnung „Weg von der Joseph-Maria-Lutz-Straße zum Bürgerpark“
Anfangspunkt: km 0,000 (Abzweigung von der Ortsstraße „Joseph-Maria-Lutz-Straße“)
Endpunkt: km 0,024 (Einmündung in den beschränkt öffentlichen Weg „Weg zwischen Schlachthofstraße und Weg im Bürgerpark)
Länge des neuen Teilstücks: km 0,024
Gesamtlänge: km 0,024
Fl.-Nr.: 1105/6 Teilfläche, Gemarkung Pfaffenhofen
Straßenbaulastträger: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Widmungsbeschränkungen: nur Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge bis max. 1 t Traglast
Die hierzu ergangene Verfügung kann einschließlich ihrer Begründung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.17, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Die Widmung gilt zwei Wochen nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben. Sie wird zu diesem Zeitpunkt wirksam.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 20.07.2018
i. A.
Gerald Baumann
Berufsmäßiger Stadtrat
Stadtbaumeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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