Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Deutschland wählt ein neues Parlament
Am 23. Februar 2025 wählt Deutschland ein neues Parlament. Der ursprünglich festgelegte Termin für die nächste Bundestagswahl im September 2025 ist hinfällig, da die FDP im November 2024 aus der Bundesregierung ausgeschieden ist. Nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz am 16. Dezember die Vertrauensfrage gestellt hat, wurde das Parlament aufgelöst. Der bestehende Bundestag bleibt jedoch mit all seinen Rechten und Pflichten bis zum Zusammentritt des neuen Bundestages bestehen. Der im Februar neu zu wählende 21. Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und deren wichtigstes Organ.
Ein Stimmzettel, zwei Stimmen
Bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnern und Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten vor Ort, die oder der den Wahlkreis dann auf Bundesebene vertritt. Die Kandidatinnen und Kandidaten, die in einem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erhalten, sind gewählt. Sie erhalten ein sogenanntes Direktmandat.
Die Zweitstimme entscheidet darüber, wie stark eine Partei im Parlament vertreten ist. Nach dem Verhältnis der gültigen Zweitstimmen wird der Anteil der Abgeordnetenmandate der jeweiligen Partei festgelegt. Von diesen Gesamtmandaten werden die errungenen Direktmandate abgezogen. Die übrigen Mandate werden mit Kandidatinnen und Kandidaten aus den Partei-Landeslisten aufgefüllt.
Änderung des Bundeswahlgesetzes 2024
Mit dem neuen Wahlrecht wird die Zahl der Bundestagsabgeordneten auf 630 begrenzt. Bis 2024 durfte eine Partei, die mehr Direktmandate erhalten hatte, als sie nach der prozentualen Berechnung erhalten durfte, diese als Überhangsmandate behalten. Diese Überhangsmandate fallen nun jedoch weg. Gewinnt eine Partei mehr Wahlkreise, als ihr nach Zweitstimmen an Abgeordneten zusteht, darf sie nur noch ihre bestplatzierten Wahlkreissieger in den Bundestag entsenden. Außerdem können Parteien, die die Fünfprozenthürde nicht erreichen, nicht mehr über die sogenannte Grundmandatsklausel (wenn die Partei mindestens drei Direktmandate gewonnen hat) in den Bundestag einziehen. Diese Klausel wurde mit der Wahlrechtsreform 2023 abgeschafft. (bundestag.de)
Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle Deutschen, die am Wahltag, das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel wählen.
So funktioniert die Wahl
Alle rund 19.400 wahlberechtigen Pfaffenhofener Bürgerinnen und Bürger erhalten bis spätestens 2. Februar die Wahlbenachrichtigung per Post. Darin wird der Ort des Wahllokals und der Zeitpunkt der Wahl genannt. Am Wahltag müssen sich die Wählerinnen und Wähler mit dem Personalausweis oder Reisepass ausweisen und die Wahlbenachrichtigung vorzeigen. Daraufhin erhalten sie von den Wahlhelfern die Wahldokumente (Stimmzettel). Auf dem Stimmzettel kreuzt der Wähler den gewünschten Direktkandidaten (Erststimme) und die gewünschte politische Partei (Zweitstimme) an.
Briefwahl nutzen
Wer vorab per Briefwahl wählen möchte, kann bei der Stadtverwaltung Briefwahlunterlagen online anfordern. Diese werden üblicherweise ein paar Tage nach Antragsstellung zugestellt. Aufgrund der vorgezogenen Wahl sind jedoch die Fristen verkürzt, weshalb die zeitnahe Beantragung der Briefwahl wichtig ist. Die Wahlunterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag im Rathaus ankommen, um bei der Auszählung berücksichtigt werden zu können. Bitte beachten Sie die Zeit für den Postversand.
Außerdem kann die Briefwahl auch direkt im Rathaus beantragt und durchgeführt werden. Das Wahlbüro im Rathaus wird für die Beantragung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen geöffnet, sobald die Stimmzettel vorliegen. Aufgrund der vorgegebenen Fristen wird das voraussichtlich erst zwei bis drei Wochen vor dem Wahltag möglich sein (voraussichtlich ab 3. Februar). Ab diesem Zeitpunkt ist das Wahlbüro jeweils von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13 bis 17 Uhr geöffnet. Am Freitag, 21. Februar ist die Briefwahl zusätzlich von 13 bis 15 Uhr möglich.
Autor:PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen |
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