Öffentliche Zahlungsaufforderung: Hundesteuer 2019
Am 15. März 2019 ist zur Zahlung fällig:
Hundesteuer 2019
Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen:
Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18
BIC: BYLADEM1PAF
Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06
BIC: GENODEF1INP
HypoVereinsbank Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04
BIC: HYVEDEMM426
Bei Gebühren- bzw. Steuerzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung für das Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben, werden die fälligen Gebühren bzw. Steuern wie bisher vom Girokonto abgebucht.
Um den Zahlungspflichtigen Mahnkosten und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung des Zahlungstermins ersucht.
Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahnkosten und der gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die zwangsweise Einhebung angeordnet werden.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 28.02.2019
STADT PFAFFENHOFEN A. D. ILM
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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