Wohnheim für Flüchtlinge an der Hohenwarter Straße: Das Verwaltungsgericht soll entscheiden!
Stadt- und Kreisverwaltung sind sich einig, die Pläne eines Investors aus Bad Wiessee zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in der Nähe des Altenheimes an der Hohenwarter Straße verwaltungsgerichtlich klären zu lassen.
Die MOAR UGF & Co. KG aus Bad Wiessee beantragte am 4. September 2014 eine Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnheimes für Flüchtlinge mit 72 Plätzen an der Danziger Straße 6/Hohenwarter Straße. Der Pfaffenhofener Bauausschuss hatte in seiner Sitzung vom 23. Oktober 2014 das städtische Einvernehmen verweigert, da das Vorhaben in einem durch Bebauungsplan ausgewiesenen Mischgebiet liegt und die verbleibenden, noch unbebauten Flächen für gewerbliche Nutzung vorbehalten bleiben müssen, um diesen Gebietszweck zu erfüllen.
Gegen die darauf folgende Ablehnung des Bauantrages durch das Landratsamt Pfaffenhofen erhob der Antragsteller im April 2015 Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München. In der mündlichen Verhandlung am 11. November stellte das Gericht vor Ort fest, dass die entgegenstehende Regelung des städtischen Bebauungsplans nicht obsolet ist: Die Festsetzung eines Mischgebiets treffe noch immer zu, da nach wie vor auf den für das Wohnheim vorgesehenen Grundstücken eine gewerbliche Nutzung möglich sei.
Das Gericht hat den Beteiligten beim Termin empfohlen zu prüfen, ob dem städtischen Bauausschuss und der Genehmigungsbehörde Landratsamt der Bauantrag für das Wohnheim in der Version mit einer zeitlichen Befristung vorgelegt werden könnte.
In Absprache der Verwaltungsspitzen von Stadt und Landkreis ist man sich allerdings einig, dass die damaligen Verwaltungsentscheidungen zur Sicherung der Mischgebietsnutzung richtig waren. Insofern hat auch der Pfaffenhofener Stadtrat bereits signalisiert, dass er einem dem Gebietscharakter widersprechenden Bauantrag für das Wohnheim auch mit zeitlicher Befristung negativ gegenübersteht. Daraufhin haben Bürgermeister Herker und Landrat Wolf vereinbart, eine abschließende Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Ausgangsantrag herbeiführen zu wollen.
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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