Öffentliche Bekanntmachung
zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch zu erheben. Die aufgeführten Widersprüche gelten unbefristet bzw. bis auf Widerruf. Ein bereits eingelegter Widerspruch bleibt weiterhin gültig.
Folgende Widerspruchsmöglichkeiten sind gegeben:
Gegen die Übermittlung von Daten
- an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
- an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
- aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
- an Adressbuchverlage
Die Übermittlungssperren kann man unter Vorlage eines Ausweisdokumentes bei der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Bürgerbüro, Hauptplatz 1, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm eintragen lassen.
Einen entsprechenden Vorgang „Online-Antrag: Übermittlungssperre“ finden Sie auch auf der städtischen Homepage im Internet www.pfaffenhofen.de.
Pfaffenhofen a.d.Ilm, 04.12.2023
Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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