Amtliche Bekanntmachung: Widmung eines Weges an der Stettiner Straße zu einm Eigentümerweg
Vollzug des BayStrWG;
Widmung eines Weges an der Stettiner Straße zu einem Eigentümerweg
Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beschloss in seiner Sitzung am 11.12.2014 einstimmig, einen Weg an der Stettiner Straße als Eigentümerweg (Art. 3 Nr. 4 i. V. m. Art. 53 Nr. 3 BayStrWG) zu widmen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Fläche die Widmung von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG).
Straßenbezeichnung: „Eigentümerweg Stettiner Straße“
Anfangspunkt: km 0,000 (Abzweigung von dem östlichen Ende der
Stichstraße der „Stettiner Straße“)
Endpunkt: km 0,045 (Östliche Grundstücksgrenze Fl.-Nr. 1559)
Länge des neuen Teilstücks: km 0,045
Gesamtlänge: km 0,045
Fl.-Nrn.: 1559/18, Gemarkung Pfaffenhofen
Straßenbaulastträger: Die jeweiligen Grundstückseigentümer der Fl.-Nrn. 1559/19, 1559/20, 1559/21, 1559/22
Widmungsbeschränkungen: keine
Die hierzu ergangene Verfügung kann einschließlich ihrer Begründung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.17, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Die Widmung gilt zwei Wochen nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben. Sie wird zu diesem Zeitpunkt wirksam.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 02.01.2015
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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