Bürgerwindpark Pfaffenhofen: Neues Vogelgutachten beweist, Uhu-Horst ist außerhalb des Kilometer-Radius

Die Uhus aus der Knorr Kiesgrube sind nicht gefährdet. Ihr Horst liegt außerhalb jeder Gefahrenzone.
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Vor nunmehr über drei Jahren hat die Bürgerenergiegenossenschaft Pfaffenhofen den ersten Antrag für den <a target="_blank" rel="nofollow" href="https://www.pafunddu.de/pfaffenhofen/wirtschaft/unser-buergerwindpark-ein-gemeinschaftsprojekt-fuer-alle-pfaffenhofener-d7485.html">Bürgerwindpark im Förnbacher Forst</a> beim Landratsamt eingereicht.

Seitdem ist viel passiert. Zunächst wurde einmal der komplette Plan optimiert.
Die Standorte der Bürgerwindräder wurden beispielsweise leicht verändert. Eine Anlage circa 50 Meter weiter weg von Siebenecken. Mit einer weiteren Standortverlegung - ebenfalls um 50 Meter - kamen wir der Bundeswehr entgegen, die wegen eines Radars auf Freisinger Landkreisgrund darum gebeten hatte. Und seit rund drei Jahren werden nun unter anderem Vogel- und Artenschutzmaßnahmen bearbeitet.

Das nun letzte Gutachten, welches erst im Frühjahr 2019 fertig wurde, brachte nun endlich den Durchbruch beim Artenschutz. Die Untersuchungen beweisen, der besagte Uhu-Horst  befindet sich außerhalb des Kilometer-Radius.

Die BEG sieht damit nun keine Hindernisse mehr und reicht die letzten Unterlagen mit allen Maßnahmen zum Artenschutz zur Genehmigung ein.

Bereits am 13.07.2019 können sich Bürger im Rahmen des städtischen Klimaschutztages am Hauptplatz über den aktuellen Sachstand informieren und wieder Anteile sichern.

Andreas Herschmann, Vorstand der Bürgerenergie-Genossenschaft dazu: "Aufgrund der neuen Gutachterergebnisse sehen wir keinen Hinderungsgrund mehr für eine Genehmigung auf regulärem Weg und werden nun alle Unterlagen zum Artenschutz bis spätestens Anfang Juli einreichen.

Nach dem positiven Gespräch bei Umweltminister Glauber ist uns seitens der Genehmigungsbehörde außerdem mitgeteilt worden, dass das bayerische Umweltministerium aufgrund hohem öffentlichem Interesse sogar den Weg einer Ausnahmegenehmigung empfohlen hat.

Ich persönlich denke aber, dass aufgrund der neuen Ergebnisse der Vogelkartierungen dieser Schritt nicht notwendig ist. Die Uhus sind nicht gefährdet.

Unter diesen Umständen könnte das formale Verfahren im nächsten halben Jahr abgeschlossen sein. Der nächste Schritt wäre dann eine öffentliche Veranstaltung bei welcher die Planungen umfassend der Öffentlichkeit vorgestellt werden".

Anbei die wesentlichen Fakten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP):

Zum Uhu:
Aus dem neuen Gutachten geht eindeutig hervor, dass die Uhus, wie bereits in allen anderen Stellungnahmen geäußert, kein Problem darstellen. Es handelt sich um das bekannte Pärchen aus dem Horst unterhalb der Knorr Sandgrube (Schindelhauser Forst). Durch Stimmabgleiche wurde dies nun nachgewiesen.

Der entscheidende Fakt: Der Brutplatz befindet sich außerhalb des relevanten Kilometer-Radius und spielt somit nach bayerischem Winderlass keine Rolle für die geplanten Anlagenstandorte.

Zudem fliegen Uhus generell, erwiesenermaßen, nicht in die Höhe der Rotorblätter.

Zum Wespenbussard:
Es werden technische Maßnahmen ergriffen um eine Gefährdung des Wespenbussards auszuschließen. Das heißt, sofern der Wespenbussard überhaupt da ist, wird einfach abgeschaltet.

<a target="_blank" rel="nofollow" href="https://www.buergerwind-paf.de">www.buergerwind-paf.de</a>

Autor:

Bürgerenergie im Landkreis Pfaffenhofen eG aus Pfaffenhofen

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