Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung BP Nr. 200 „Südlich der Hohenwarter Straße“ – erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
B e k a n n t m a c h u n g
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200 „Südlich der Hohenwarter Straße“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung – erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 05.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200 „Südlich der Hohenwarter Straße“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet weist weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1574, 1574/3, 1574/4, 1575, 1575/2, 1575/3, 1575/4, 1575/5, 1575/6, 1575/10, 1576, 1576/2, 1576/4, 1576/5, 1577, 1577/2, 1577/3, 1577/4, 1577/5, 1677/6, 1583, 1583/2, 1583/3, 1584, 1584/2, 1584/3, 1584/4, 1584/5, 1585 und 1585/2 der Gemarkung Pfaffenhofen. Er befindet sich im Bereich zwischen der Hohenwarter Straße im Norden, der Äußeren Quellengasse im Süden, der Sudetenstraße im Westen und Radlberg im Osten. Der Geltungsbereich ist zudem im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:
(Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung)
Der vom Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.09.2023 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans sowie der Entwurf der Begründung sind in der Zeit von
Mittwoch, 20.09.2023 bis einschließlich Montag, 23.10.2023
gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung veröffentlicht. Außerdem liegen die Unterlagen in diesem Zeitraum auch im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ welches ebenfalls im Internet einzusehen ist bzw. öffentlich ausliegt.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 11.09.2023
I.A.
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
Autor:Bauamt Stadt Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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