Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 183 „Habereckfeld in Tegernbach“
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 183 „Habereckfeld in Tegernbach“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Bebauungsplan dient der Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen (in diesem Fall Bebauungsplan Nr. 50) und weist eine Grundfläche von unter 10.000 m² auf. Die in § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB genannten Ausschlussgründe liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i. V. m. § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich der Planung befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Tegernbach und ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:
Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung
Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Schaffung von Wohnbauflächen unter Berücksichtigung der Ortsrandlage.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von
Dienstag, 04.05.2021 bis einschließlich Montag, 14.06.2021
öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen. Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Für den Besuch des Stadtbauamts gelten strenge Hygieneregeln, die eingehalten werden müssen. Insbesondere ist die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in das Gebäude eingelassen werden, beschränkt. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung unter Telefonnummer 08441/78107 oder Telefonnummer 08441/782313 oder per E-Mail unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de empfohlen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 23.04.2021
I.A.
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
Autor:Stadtentwicklung Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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