Vollzug des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit
Rückwirkende Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Ilmtalgruppe vom 08.12.2020, in der Fassung der amtl. Bekanntmachung vom 16.12.2020

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Wasserversor-gungseinrichtung der Ilmtalgruppe (BGS-WAS) vom 08.12.2020, in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2020, festgesetzten Grundgebühren (§ 9a Abs. 2 BGS-WAS) und die Verbrauchsgebühr (§ 10 Absatz 1 Satz 2 BGS-WAS) werden zum 01.01.2022 entspre-chend den abgabenrechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Änderung bzw. Erhöhung der Grund- bzw. Verbrauchsgebühren gegenüber den derzeit geltenden Sätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Diese Bekanntmachung dient der Vorabinformation der Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können, die Anpassung der Gebühren aber zum 01.01.2022 erfolgen soll.
Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entspre-chenden Gebührensätze sowie den entsprechenden Bestimmungen in der BGS-WAS zu rechnen.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 15.12.2021
I.A.

Florian Zimmermann
Stadtbaumeister

Autor:

PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen

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