Bekanntmachung: 7. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Eberstetten" mit Teil-Änderung des Bebauungsplanes "Ökologisches Zentrum Pfaffenhofen"

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Gewerbegebiet Eberstetten“ mit Teil-Änderung des Bebauungsplanes Nr. 125 „Ökologisches Zentrum Pfaffenhofen“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 01.08.2019 die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Gewerbegebiet Eberstetten“ mit Teil-Änderung des Bebauungsplanes Nr. 125 „Ökologisches Zentrum Pfaffenhofen“ als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und liegt mit Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Stadtbauamt, Zimmer Nr. 205, Hauptplatz 18, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres ab dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.

Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Die in den Festsetzungen und der Begründung in Bezug genommenen DIN 4109,
DIN 45691, DIN 18005 und DIN 18920 liegen in der Stadtverwaltung zur Einsicht aus.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 12.08.2019
STADT PFAFFENHOFEN A. D. ILM
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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