Bekanntmachung: Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 „Gewerbegebiet Eberstetten“ mit Teil-Änderung des Bebauungsplans Nr. 125 „Ökologisches Zentrum Pfaffenhofen“

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Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
7. Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 48 „Gewerbegebiet Eberstetten“ mit Teil-Änderung des Bebauungsplans Nr. 125 „Ökologisches Zentrum Pfaffenhofen“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 17.11.2016 den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 „Gewerbegebiet Eberstetten“ mit Teil-Änderung des Bebauungsplans Nr. 125 „Ökologisches Zentrum Pfaffenhofen“ gefasst. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet weist weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn.: 310, 313, 940 und 941 der Gemarkung Eberstetten. Er erstreckt sich östlich der Ecke Eberstettener Straße/Ludwig-Hirschberger-Allee bis zur Ecke Ludwig-Hirschberger-Allee/Am Temmelacker und endet östlich an der Grundstücksgrenze der beiden dort ansässigen Gewerbebetriebe. Der Geltungsbereich ist im Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet.

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Schaffung der Bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des dort ansässigen Gewerbebetriebs sowie einer Aufwertung für den Schindelhauser Graben.

Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von

Montag, 28.01.2019 bis einschließlich Montag, 04.03.2019

öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Verwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 18.01.2019
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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