Bewohner der „Mau-Mau-Siedlung“ erhalten angemessenen Ersatzwohnraum - Stadtverwaltung stellt Berichterstattung zur Erweiterung der Obdachlosenunterkunft richtig
Der Bericht des Pfaffenhofener Kurier vom 28.11.2015 zu der vom Stadtrat befürworteten Erweiterung der städtischen Obdachlosenunterkunft („Nur für die Ärmsten der Armen“) ist in der Darstellung der Fakten verkürzt bzw. unrichtig und bedarf daher in mehrfacher Hinsicht der Ergänzung bzw. Richtigstellung:
Die Berichterstattung vermittelt den Eindruck, durch die Stadtverwaltung Pfaffenhofen sei langjährigen Bestandsmietern ohne das Angebot von Ersatzwohnraum gekündigt worden und Bewohner städtischer Sozialwohnungen würden wegen anderer sozialer Härtefälle benachteiligt. Dies trifft nicht zu:
Da die Entwicklung der Obdachlosenzahlen in Pfaffenhofen einen Ausbau der Unterbringungsmöglichkeiten unumgänglich macht, hatte der Stadtrat in der Sitzung vom 19.11. einstimmig eine Erweiterung der bestehenden Unterkunft am Standort Ingolstädter Straße 73 befürwortet.
Auf dem dafür benötigten Gelände der ehemaligen Sandgrube befinden sich zwei einfache Häuschen aus den 1950er Jahren. Dort wohnen derzeit noch zwei Mietparteien. Da beide Mietverhältnisse länger als acht Jahre bestehen, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist des Vermieters neun Monate. Insofern war die Verwaltung gehalten, die Kündigungen der Mietverhältnisse schon im Spätsommer 2015 vorsorglich auszusprechen, damit eine Stadtratsentscheidung zur Unterkunftserweiterung zeitnah umsetzbar wäre.
Dabei wurde nicht lediglich, wie der Artikel vermittelt, die juristisch erforderliche Kündigung zugestellt.
Selbstverständlich hat die Stadt den zwei Mietparteien, deren Unterkunft dem erforderlichen Neubau weichen muss, von vornherein die Stellung von Ersatzwohnraum für spätestens Frühjahr 2016 zugesagt, falls eigene Bestrebungen der Mieter erfolglos bleiben sollten. Dies ist im Fall der vom PK erwähnten Mieterin in ausführlichem persönlichem Gespräch in der Stadtverwaltung mit dem Sachgebietsleiter Finanzverwaltung und dem zuständigen Mietsachbearbeiter am 3. September 2015 geschehen. Darüber hinaus hat im Auftrag der Stadt in der Folgewoche ein Mitarbeiter der Caritas in persönlicher Betreuung vor Ort den Mietern Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen wie Wohngeld und sonstige umfassende Hilfestellung angetragen. Als schriftliche Rückmeldung des Caritas-Mitarbeiters an die Stadtverwaltung vom 10. September wurde festgehalten, dass die drei Betroffenen einverstanden seien, künftig eine gemeinsame Wohnung zu beziehen. Dem entsprechend wird die Stadt den Betroffenen bis zum Frühjahr 2016 ohne Wenn oder Aber angemessenen Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen, der nicht nur in energetischer Hinsicht einen besseren Standard aufweist als die bisherige Wohnung.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Verwaltung den Bewohnern schon 2009, vor dem Bau der Obdachlosenunterkunft, erfolglos den Umzug in modernere Quartiere angeboten hatte.
Dass in jüngerer Vergangenheit die Wohnungsnachfrage einer Betroffenen bei der Stadtverwaltung mit „Wir haben nichts“ beantwortet worden sei, ist nur insofern zutreffend, als im Vorfeld des Stadtratsbeschlusses vom 19.11. natürlich zum damaligen Zeitpunkt noch kein konkretes Objekt gleichsam über mehrere Monate als Leerstand reserviert gewesen wäre.
Abrissarbeiten auf dem Gelände Ingolstädter Straße 73 findet erst dann statt, wenn die Bestandsmieter anderweitig untergebracht sind.
Um all dies zu erfahren, hätte eine einfache Nachfrage in der Stadtverwaltung genügt.
NB:
Insofern der PK-Artikel als offensichtlich bemerkenswertes Faktum hervorhebt, die städtischen Kündigungsschreiben seien „von zweitem Bürgermeister Albert Gürtner (FW) unterzeichnet“, darf darauf hingewiesen werden, dass der erste Bürgermeister sich zum damaligen Zeitpunkt im Urlaub befand und zweiter Bürgermeister Gürtner dabei selbstverständlich nach ausführlicher Erörterung der Vorgehensweise durch die Verwaltung wie oben geschildert handelte.
Zur Chronologie sei ergänzend auf folgendes verwiesen:
Nach jahrelanger Standortdiskussion beschließt der Pfaffenhofener Stadtrat am 30.04.2009 die Errichtung einer Obdachlosenunterkunft an der Ingolstädter Straße 73.
Schon anläßlich der Planung des ersten Stranges der Obdachlosenunterkunft 2009 stand im Raum, auf dem Gelände eine größere Einheit zu errichten. Bereits damals hatte die Stadtverwaltung den Mietern der sogenannten „Mau-Mau-Siedlung“ qualitativ besseren Ersatzwohnraum angeboten. Die Mieter waren auf das damalige städtische Angebot nicht eingegangen; sie wollten lieber in den sehr einfachen Unterkünften bleiben, deren Sanierung in keiner Hinsicht wirtschaftlich wäre.
Im Sommer 2015 zeichnet sich ab, dass die Obdachlosen-Unterbringung auch auf kürzere Sicht zunehmend problematisch wird. Daher erfolgt die Wiederaufnahme verwaltungsinterner Überlegungen zur Erweiterung der Unterkunft und Ermittlung der Grundlagen zur Vorbereitung einer Beschlussfassung durch den Stadtrat.
Auf dem Gelände der ehemaligen Sandgrube befinden sich noch zwei Wohnbaracken aus den späten 1950er Jahren, die für einen Neubau weichen müssten.
Bewohner sind Frau T. (Jg. 1935) mit ihrem Sohn (Jg. 1965) und in der zweiten Einheit Frau A. (Jg. 1943); die Mietverträge bestehen seit 1979 (T.) und 1976 (A.). Da nach BGB für Mietverhältnisse, die seit über acht Jahren bestehen, die gesetzliche Kündigungsfrist des Vermieters neun Monate beträgt, entschließt sich die Verwaltung, im Vorgriff der Stadtratsbehandlung die Mietverhältnisse vorsorglich zu kündigen, um später nicht in zeitlichen Verzug zu geraten.
Verwaltungsseits werden im Sachgebiet Mietwesen die Kündigungen vorbereitet. In Abstimmung mit der Geschäftsleitung wird zum weiteren Vorgehen festgelegt, den Mietern jeweils in persönlichen Terminen die Situation der Stadt und den Hintergrund der Kündigungen ausführlich zu erläutern und, falls zwischenzeitliche eigene Wohnungsbeschaffung nicht erfolgreich ist, städtischen Ersatzwohnraum „bevor es ernst wird“ und die Baumaßnahme beginnen soll, zur Verfügung zu stellen.
Im Fall der Frau T., die mit ihrem Sohn in einer Wohnung lebt, erfolgt dieses ausführliche persönliche Gespräch am Vormittag des 3. September 2015 im Verwaltungsgebäude; stellvertretender Stadtkämmerer Sondermeier und Mietsachbearbeiter Kerner erläutern dabei die Situation und sagen die Stellung von Ersatzwohnraum für spätestens Frühjahr 2016 zu, falls eigene Bestrebungen der Mieter erfolglos bleiben sollten.
Die Kontaktaufnahme mit der Mieterin A. aus der zweiten Einheit gestaltet sich schwierig. Deshalb begeben sich die genannten Mitarbeiter am Nachmittag des 3. September 2015 vor Ort; dort treffen sie in der Wohnung nur den Sohn der Frau A. an, der mitteilt, seine Mutter wohne bereits seit einiger Zeit nicht mehr in der Ingolstädter Straße 73; ohne Vertragspartei des Mietvertrags zu sein, sei er in die Wohnung eingezogen. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung erläutern daher dem Sohn der Frau A. den Sachverhalt in gleicher, ausführlicher Weise.
Im unmittelbaren Anschluss ergeht städtischer Auftrag an den Mitarbeiter der Caritas, der sich für die Stadt allgemein der Bewohner der Ingolstädter Straße 73 annimmt, zur zeitnahen persönlichen Unterstützung der Mietparteien T. und A., etwa bei der Beantragung von Sozialleistungen wie Wohngeld und der Hilfe bei eigenständiger Wohnungssuche.
Diese Kontaktaufnahme erfolgt unmittelbar anschließend. Einen für den Sohn der Frau A. aufgetanen Platz in einer privaten Wohngruppe lehnte dieser gegenüber dem Caritas-Sozialpädagogen am 9. September 2015 ab.
Weitere Gespräche des Caritas-Mitarbeiters vor Ort führen hingegen bereits am 10. September 2015 zur Rückmeldung an die Stadtverwaltung, dass die drei Betroffenen einverstanden seien, künftig eine gemeinsame Wohnung zu beziehen.
Dies ist seither unveränderte Vorgabe und wird durch die Stadtverwaltung gewährleistet, so dass angemessener Ersatzwohnraum für die Bestandsmieter im Frühjahr 2016 zur Verfügung gestellt werden kann. Erst anschließend werden auf dem Gelände Bauarbeiten eingeleitet.
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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