Änderungen ab dem 6. November 2021
Anpassung der Krankenhaus-Ampel
Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die bis zum 24. November gültig ist, wird mit Wirkung zum Samstag, 6. November in folgenden Punkten geändert: Schulen: In den Grundschulen wird für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen wieder eine Maskenpflicht eingeführt Maskenpflicht im Schulgebäude und am Platz und unabhängig vom Mindestabstand. Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 können eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen, alle übrigen Schüler medizinische...