Wissenswertes über Heizölverbraucheranlagen
Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten Auch im Hochwasserfall darf kein Heizöl austreten, deshalb werden an Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten strengere Anforderungen gestellt. So ist es seit 5. Januar 2018 grundsätzlich verboten neue Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten (§ 76 WH) zu errichten. Eine Ausnahme müsste beim Landratsamt beantragt werden. Heizölverbraucheranlagen, die im Januar 2018 bestanden,...