Bestimmte Heizstrahler erlaubt
Ausnahmen für Außengastronomie werden verlängert

Die Stadt Pfaffenhofen verlängert die Sonderregelungen für die ortsansässigen Gastronomiebetriebe bis ins kommende Frühjahr. Der Bauausschuss hat vor dem Hintergrund der weiter andauernden Coronapandemie entschieden, die Ausnahmeregelungen bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Dazu gehört auch die Erlaubnis, die Freischankflächen mit Heizstrahlern auszustatten, die mit Ökostrom betrieben werden.

Da derzeit nicht absehbar ist, dass die pandemiebedingten Regelungen aufgehoben werden, sollen die Gastronomen bei der Bewältigung der Auswirkungen unterstützt werden. Die neu geschaffenen oder erweiterten Bewirtungsflächen im Freien werden von den Gästen gut angenommen und prägen das Stadtbild. Sie stellen einen Gewinn für das städtische Leben dar. Deshalb erlässt die Stadt Pfaffenhofen bis Ende März weiterhin die Pacht für die regulären oder ausnahmsweise erweiterten Flächen.

Die pandemiebedingte Ausnahmesituation rechtfertigt es, von bewährten Grundsätzen des Klimaschutzes teilweise abzuweichen. Deshalb dürfen die Pfaffenhofener Bewirtungsbetriebe auf den Außenflächen vom 1. November bis 31. März Heizstrahler aufstellen, die jedoch mit Ökostrom betrieben werden müssen. Damit können die Flächen im Freien auch in der kalten Jahreszeit genutzt werden. Das Infektionsrisiko ist im Freien nach derzeitigem Kenntnisstand geringer als in Innenräumen. Zudem können die Wirte dadurch zusätzliche Einnahmen erzielen und ihre Umsatzeinbußen etwas ausgleichen. In Einzelfällen können die zuständigen Stellen auch den vorübergehenden Aufbau von Dächern als Wetterschutz genehmigen. Seitenwände oder komplette Einhausungen sind nicht erlaubt, da dadurch ein geschlossener Raum entstünde und das Infektionsrisiko steigt.

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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