Mit Video: Stadt Pfaffenhofen als Vorreiter: Automatische Versendung von Abstimmungsunterlagen dank neuer Satzung
Als erste bayerische Kommune macht die Stadt Pfaffenhofen die automatische Versendung von Abstimmungsunterlagen bei Bürgerentscheiden möglich. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 28. Juli, einstimmig eine neue Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (BBS) beschlossen, in der eben diese automatische Zusendung von Abstimmungsunterlagen vorgesehen ist.
Umgesetzt wird die neue Satzung bereits in wenigen Wochen, denn am 23. Oktober finden zwei Bürgerentscheide zu hochaktuellen Themen statt – auch diesen Beschluss hat der Stadtrat am 28. Juli gefasst. Sämtliche Informationen zu den beiden Bürgerentscheiden sowie die Stimmzettel für die Briefwahl werden also Anfang Oktober an alle Wahlberechtigten verschickt.
Deutlich höhere Wahlbeteiligung
Damit erübrigt sich für den 23. Oktober die Einrichtung zahlreicher Wahllokale, denn die Bürgerinnen und Bürger können ihre Kreuzchen schon vorher ganz bequem zu Hause machen und die Stimmzettel kostenlos ins Rathaus schicken. Für diejenigen, die dennoch den Urnengang der Briefwahl vorziehen, gibt es am Tag des Bürgerentscheids ein einziges Wahllokal im Rathaus.
Auf jeden Fall ist durch die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen eine deutlich höhere Wahlbeteiligung zu erwarten. Damit würde auch das Ziel der Stadt Pfaffenhofen erreicht, eine maximale Bürgerbeteiligung zu bieten.
Neue Möglichkeit schnell umgesetzt
Bisher konnten Briefwahlunterlagen nur auf Antrag zugeschickt bzw. ausgehändigt werden. Erst am 22. Juni teilte der Bayerische Städtetag den Kommunen eine Information des Innenministeriums mit, dass sie im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts in einer Ortssatzung vorsehen können, dass die Unterlagen an alle Abstimmungsberechtigten generell zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung versandt werden können.
Daraufhin stellte die „Bunte Koalition“ im Pfaffenhofener Stadtrat aus SPD, Grünen, FW und ödp am 1. Juli einen Antrag auf Erleichterungen bei Bürgerentscheiden in Pfaffenhofen, inklusive der automatischen Zusendung der Abstimmungsunterlagen. Dieser Antrag wurde jetzt mit dem Erlass der neuen Satzung erfüllt.
Wahlalter bleibt bei 18 Jahren
Dagegen kann ein weiteres Anliegen der Bunten Koalition nicht ohne den Landesgesetzgeber umgesetzt werden, da nach geltender Rechtslage in Bayern auch bei kommunalen Bürgerentscheiden eine Erweiterung der Stimmberechtigung auf 16-Jährige ohne Gesetzesänderung auf Landesebene unzulässig ist.
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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