Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Stadt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des Baugesetzbuches (BauGB);
Satzung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungs¬beitragssatzung – EBS)
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 06.10.2022 die Satzung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) vom 06.10.2022 beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Die Erschließungsbeitragssatzung tritt am Tag 01.11.2022 in Kraft; gleichzeitig tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 28.03.1988 außer Kraft.
Die Satzung vom 06.10.2022 kann während der regulären Öffnungszeiten im Rathaus, Bürgerbüro, EG, Hauptplatz 1 und im Internet unter www.pfaffenhofen.de/ortsrecht eingesehen werden.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 14.10.2022
Roland Dörfler
Zweiter Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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